Gemäß der NRW-Gemeindeordnung sind alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner sowie alle Kreise verpflichtet, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Beschäftigten in der Verwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Sie wirkt bei allen Vorhaben der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Im Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen gibt es 10 Gleichstellungsstellen:
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"Gleichstellung macht stark"
In diesem Sinne verstehen wir unsere Arbeit und werden für Sie da sein.