Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Unser Auftrag
Die Gleichstellungsbeauftragten haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit und richten uns mit dieser Seite in erster Linie an Frauen.
Unsere Themen
- Angebote initiieren, die zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
- Frauennetzwerke schaffen und unterstützen
- Einsatz für eine frauen- und kindergerechte Gemeinde bzw. Stadt
- unterstützen Unternehmungsgründungen von Frauen
- erstellen Broschüren und Informationsmaterial zu unterschiedlichen Themen
Gedenktage & Veranstaltungen
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10.12.1948 verabschiedet wurde, definiert Rechte, die jedem einzelnen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Mit dem Gedenktag erinnern die Vereinten Nationen daran, dass es trotz zahlreicher internationaler Abkommen immer weltweit immer noch zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt.
Bei „One Billion Rising“ handelt es sich um eine weltweite Bewegung, die auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam macht und Solidarität mit Betroffen zeigen möchte. Der Name bezieht sich auf die Schätzung, dass weltweit etwa eine Milliarde (engl.: „one billion“) Frauen und Mädchen im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt werden.
Ziel des Aktionstages ist mehr Wertschätzung, Sichtbarkeit und eine faire Verteilung von Kümmer-, Sorge und Versorgungsarbeit.