Die Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen
Die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet jede Kommune ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Unser Auftrag
Die Gleichstellungsbeauftragten haben den Auftrag, Benachteiligungen von Frauen und Männern zu benennen, Verbesserungsvorschläge einzubringen und zu vertreten. Sie tragen auf kommunaler Ebene dazu bei, geschlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen.
Der größte Teil dieser Benachteiligungen betrifft Frauen. Daher sehen wir dort den Schwerpunkt unserer Arbeit und richten uns mit dieser Seite in erster Linie an Frauen.

Unsere Themen:
- Familie & Beruf im Einklang: Wir initiieren Angebote, die eine bessere Vereinbarkeit ermöglichen.
- Starke Netzwerke für Frauen: Wir schaffen und unterstützen Frauennetzwerke, die Austausch und gegenseitige Förderung bieten.
- Gemeinsam für eine gerechte Gesellschaft: Wir setzen uns für frauen -und kindgerechte Gemeinden und Städte ein.
- Frauen als Gründerinnen stärken: Wir begleiten und unterstützen Unternehmungsgründungen von Frauen.
- Wissen weitergeben: Wir erstellen eigene Broschüren und bieten anderes Informationsmaterial zu unterschiedlichen Themen an.
Gewalt kommt nicht in die Tüte! - Zeichen gegen Gewalt
„Gewalt kommt nicht in die Tüte“ - ein sichtbares Zeichen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Viersen setzt zum 25. November wieder ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen: In Kooperation mit vielen örtlichen Bäckereien und Cafés startet erneut die Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“. Statt der üblichen Brötchentüten geben die teilnehmenden Betriebe zum 25.11. speziell gestaltete Tüten mit dem gleichnamigen Aufdruck aus.
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